Seit Oktober 2020 ist die Neufassung der Norm DIN VDE 0833-3 in Kraft getreten. Sie enthält vor allem Anpassungen an neue europäische Normen, die Ergänzung weiterer Melder, neue Anforderungen an die Alarmübertragungswege sowie die Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Es besteht eine Übergangsfrist bis 30.09.2021.

Mit der Veröffentlichung der Neufassung wurden begriffliche Anpassungen an europäische Normen vorgenommen, z. B. zu Beschäftigten der Dienstleister oder den bisherigen Möglichkeiten der Alarmierung. Dadurch verringert sich der bisherige Umfang der unterschiedlichen Alarmierungsmöglichkeiten erheblich. Melder zur Überwachung von Flächen auf Durchstieg und Durchgriff wurden neu aufgenommen. Bei den räumlich wirkenden Meldern wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Detektion von Tätern ergänzt.

Das Sicherungskonzept bezieht sich auf die Bedrohungsanalyse, die Schutzzielfestlegung sowie Aufbau und Inhalt des Konzepts mit Mindestanforderungen.

Kurzinfo DIN VDE 0833

  • Ist eine nationale Normenreihe
  • Regelt das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Gefahrenmeldeanlagen
  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen, die für alle Gewerke gelten
  • Teil 2: Brandmeldeanlagen
  • Teil 3: Einbruch- und/oder Überfallmeldeanlagen
  • Teil 4: Sprachalarmanlagen
  • Ist mit europäischen und nationalen Normen wie der DIN 14675 abgestimmt und gemeinsam mit ihr anzuwenden
  • Enthält Anwendungsregeln, die Grundlage für die Errichtung einer Gefahrenmeldeanlage darstellen
  • Enthält technische Anforderungen
  • Beschreibt Planung, Aufbau, Betrieb und regelmäßige Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen
  • Planer, Errichter und Betreiber sind für Einhaltung verantwortlich
  • Korrekt umgesetzt erleichtert die Norm die Abwicklung in einem Schadensfall

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Ihr Ansprechpartner

Jürgen Krebs

T. +49 (0)69 / 38 03 35–261

Email: juergen.krebs@effexx.com

 

Quellen: www.dgwz.de, www.beuth.de

Foto: © effexx Unternehmensgruppe

 

03/2021

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