Brandschutz spielt in Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine übergeordnete Rolle. Patienten, Besucher und Personal müssen vor potenziellen Gefahren geschützt werden. Im Brandfall haben die Alarmierungs- und Brandmeldeanlagen eine essentielle Bedeutung. Diese sind jedoch in vielen Objekten nicht so, wie sie es laut Baugenehmigung sein sollten oder einfach nicht praxisnah und sinnvoll ausgeführt. Auch sind sie in vielen älteren Baugenehmigungen ungenau beschrieben und deshalb sehr oft unwirksam.

Generell gilt: Wenn die Anlagen bei Errichtung der Baugenehmigung genügten und durch einen Sachverständigen abgenommen wurden, besteht in der Regel kein dringender Handlungsbedarf. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Verbesserungen vorzunehmen, da seine Anlagen Bestandsschutz genießen, wenn sie bei der Baugenehmigung der damaligen Normenwelt entsprochen haben.

Neue Norm fordert redundante Systeme

Eine „stille Alarmierung“, wie sie bis Ende 2017 üblicherweise gebaut wurde, darf seit 2017 so nicht mehr neu errichtet werden. Seit Einführung einer überarbeiteten Norm, muss immer bedarfsweise auch eine „laute Alarmierung“ zugeschaltet werden können. Der Grund: Telefonanlagen und Pager sind keine sicherheitstechnischen Komponenten und entsprechen nicht der Gerätenorm der Normenreihe EN 54. Störungen werden daher nicht sicher angezeigt und die Systeme sind nicht redundant aufgebaut.

Die reine stille Alarmierung wird heute ergänzt durch sicherheitstechnische Systeme. Zu der stillen Alarmierung muss bedarfsweise aber immer auch eine „laute Alarmierung“ angesteuert werden können. Die stille Alarmierung“ kann z. B. über Anzeige- und Bedienfelder oder FATs geschehen, ebenso ist sie mit Hilfe einer normenkonformen Rufanlage (DIN VDE 0834) möglich. Auch kann sie durch Pager oder Telefonanlagen realisiert werden. Die Anlagen müssen überwachte Übertragungswege sowie eine Netzüberbrückungszeit, die der Brandmeldeanlage entspricht, aufweisen. Auch eine Möglichkeit zur Registrierung der Quittierung muss gegeben sein. Falls diese Quittierung nicht innerhalb von 60 Sekunden erfolgt, wird die „laute Alarmierung“ hinzugeschaltet.

Panik vermeiden durch stillen Alarm
Aber auch die „laute Alarmierung“ sollte niemals alleinstehen, da ein angezeigter Brandalarm mittels akustischer Alarmierungsmittel zu Panikreaktionen und zu Verwirrungen führen kann. Mit Hilfe der stillen Alarmierung wird zuerst ausschließlich das definierte Fachpersonal benachrichtigt. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Fehlfunktionen oder Ausfällen der reinen stillen Alarmierung.

Individuelles Konzept ist effektiver als Nachrüsten
Unter Berücksichtigung der neuen Normen kann mit einer Schallpegelmessung eindeutig festgestellt werden, ob der geforderte Alarmschallpegel erreicht wird. Eine Vielzahl aller Anlagen sind zu leise und erfüllen somit nicht die Baugenehmigung – ein großes Problem. Objektspezifisch muss dann geprüft werden, welche Lösung für den Betreiber sinnvoll ist. Ein einfaches Nachrüsten kann in solchen Fällen extrem teuer sein. Deshalb sind individuelle und kreative Lösungen das Maß der Dinge.

Aus der Praxis: Kostenersparnis von 70.000 Euro
Ein gutes Beispiel ist dafür die Wartungsübernahme einer Bestandsanlage von einem Campus mit verschiedenen Einrichtungen, unter anderem einer Tageseinrichtung für Kinder und einem Internat mit übernachtenden Schülern. Hier war die Anlage tatsächlich 70 Prozent zu leise und entsprach somit nicht der Baugenehmigung. Eine lautere Sirene hätte hier zwar das Problem auf dem Papier gelöst, wäre allerdings keine zielführende Lösung gewesen, da sie zu Panik bei kleinen und großen Kindern geführt hätte. Unsere Alternative: Ein neues Alarmierungskonzept, dass sich aus einer Kombination von Warntongebern und einer in diesem Fall bereits vorhandenen stillen Alarmierungsanlage zusammensetzte. Dementsprechend wurde die Baugenehmigung für den Teil der Brand- und Alarmierungsanlage geändert. Mit einem riesen Erfolg für den Bauherrn: Die Umstellung erzielte eine Kostenersparnis von 70.000 Euro!

FAZIT
Ein individuelles Alarmierungskonzept berücksichtigt sämtliche Gefahrenpotenziale. Es kombiniert redundante Systeme, die auf dem aktuellsten Stand der Technik frühzeitig und schnell alle Gefahren anzeigen. Mit einer speziell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Lösung spart der Betreiber unnötige Kosten und lange Kommunikationswege.

An dieser Stelle setzt auch der effexx guard an – ein cloudbasiertes, zentrales Dashboard für Notfälle im Alarm- und Krisenmanagement. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


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Ihre Ansprechpartnerin

Lena Hammer
Tel. 0271 / 70 95-247
lena.hammer@effexx.com

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