Cloud-managed Solutions nach dem EuGH Urteil zum Privacy Shield Abkommen

Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield-Abkommen zwischen Europa und den USA für unzulässig erklärt. Darf ich Zoom, Skype und Co. jetzt noch nutzen? Worauf muss ich zukünftig als Entscheider achten?

Was sagt das Urteil?

Die bisherige Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-BürgerInnen in den USA ist ungültig.    

Es besteht kein ausreichender Schutz der Grundrechte vor dem Zugriff der US-Behörden.    

Das informelle Abkommen „Privacy Shield“, das den Schutz bisher garantieren sollte, ist nicht ausreichend.    

Die Anwendung der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission als alternative Möglichkeit zum Schutz ist weiterhin erlaubt. Allerdings müssen Maßnahmen faktisch umsetzbar sein, was in den USA nicht gegeben ist.    

Das Urteil muss umgehend umgesetzt werden – es gibt keine Gnadenfrist!    

Das Urteil im Original hier: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-311/18

Das heißt...

Es dürfen aktuell eigentlich keine Nutzerdaten aus der EU mehr in die USA übertragen und dort  verarbeitet werden!  

Betroffen sind neben typischen Cloud-Diensten auch Unternehmensnetze, die aus der Cloud gemanagt  werden, z. B. SD-WAN-Infrastrukturen und Cloud-managed WLANs.  

Die Nutzung von Cloud-Lösungen in öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Schulen mit der aktuell hohen Nachfrage nach Online-Unterricht, Lernplattformen, aber auch das Management von Schulnetzen ist unzulässig.  

Werden weiterhin Cloud-Dienste von US-Anbietern genutzt, muss sichergestellt sein, dass alle personenbezogenen  Daten auf Servern innerhalb der EU oder einem sicheren Drittland verarbeitet werden. Das  bezieht auch sog. Metadaten ein. Metadaten sind nicht der eigentliche Dateiinhalt (z. B. ein Mailtext),  sondern Informationen wie „wer hat wann an wen gesendet“. Selbst wenn die eigentlichen Nutzdaten in  EU-Rechenzentren gespeichert werden, erfolgt eine Übertragung der Metadaten an die zentralen (US-)  Verwaltungsserver der Anbieter.

Betroffene Dienste

Cloudfare

Facebook-Connect

Facebook Plugins

Twitter Plugin

Instagram Plugin

Tumblr Plugin

LinkedIn Plugin

Pinterest Plugin

Google Analytics

WordPress Stats

GoogleAds

Google Adsense

Google Adsense  (nicht personalisiert)

Google Remarketing

Google Conversion Tracking

Google Doubleclick

Facebook Pixel

MailChimp

MailChimp mit deaktivierter  Erfolgsmessung

ActiveCampaign

YouTube

YouTube mit erweitertem  Datenschutz

Vimeo

Vimeo ohne Tracking

Spotify

Zoom

Skype for Business

GoToMeeting

Microsoft Teams

Google Hangouts

Google Meet

Google Web Fonts

Adobe Fonts

Google Maps

Google reCAPTCHA

Amazon Partnerprogramm

(Quelle: eRecht24.de)

Was sind die Folgen für Unternehmen?

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln, müssen sich mit neuen  Voraussetzungen auseinandersetzen.  

Entscheidungsträger von privaten und öffentlichen Einrichtungen dürfen bei der Auswahl ihrer Hersteller  und Anbieter das Thema Datenschutz nicht außer Acht lassen.  

Bei weiterer unberechtigter Datenübermittlung drohen Sanktionen der Aufsichtsbehörden in Form von  Verboten und/oder Bußgeldern.  

Das wirtschaftliche Risiko durch einen hohen Verwaltungsaufwand sowie drohende Strafzahlungen  steigt.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie zeitnah Ihre Datentransfers und stellen Sie ein angemessenes Datenschutzniveau her.  

Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn bisher nur das Privacy-Shield genutzt wurde. 

Stellen Sie schnellstmöglich auf die Standard-Vertragsklauseln um. Auch wenn diese keinen vollständigen  Schutz bieten, stellen sie jedoch bis zu einer finalen Regelung eine Überbrückung dar.  

Prüfen Sie, ob ein Wechsel auf europäische oder sogar lokale Anbieter möglich ist.  

Legen Sie Verantwortliche fest, die die aktuellen Empfehlungen der europäischen Datenschutzbehörden  beobachten und Maßnahmen mit den eigenen Datenschutzbeauftragten abstimmen.  

Prüfen Sie auch, ob Subunternehmer Daten in die USA übermitteln.  

Passen Sie Ihre Datenschutzbestimmungen an.

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