Betreiberpflichten Gefahrenmeldeanlagen 

– Hinweis auf verbindliche rechtliche Vorgaben und Normen – 

 

Sie sind verantwortlicher Betreiber einer Brandmeldeanlage.                                 

Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine behördlich geforderte Gefahrenmeldeanlage handelt, weisen wir Sie explizit darauf hin, dass die Umsetzung der gültigen Richtlinien und Normen absolut bindend ist und unter Ihre Betreiberverantwortung fällt.

 

Hierzu verweisen wir auf die beigefügte Anlage „Normbestimmungen“ zu den Betreiberpflichten.

 

Ergänzend möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass Sie

(1)    für die Durchführung regelmäßiger Begehungen der von der Gefahrenmeldeanlage überwachten Sicherungsbereiche durch mindestens sachkundige Personen verantwortlich sind,

(2)    bei Nutzungsänderungen entsprechende Maßnahmen zur Nachführung des Überwachungsumfangs ergreifen müssen, worunter auch eine Informationspflicht gegenüber den Versicherern, dem Instandhaltungsdienstleister und den beauflagenden Stellen fällt.

(3)    für die Prüfung der funktionalen Kette der Brandfallsteuerungen verantwortlich sind.

 

Zudem ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns

a)       die Bestandsdokumentation der Gefahrenmeldeanlage sowie

b)      eine Bestätigung zur Verfügung stellen, dass die Gefahrenmeldeanlage den Anforderungen der Baugenehmigung genügt.

 

Nur bei Vorliegen der unter a) und b) genannten Dokumente ist eine vollumfängliche Bewertung der Gefahrenmeldeanlage durch effexx möglich.

Bei Gefahrenmeldeanlagen, die in vollem Umfang durch effexx selbst errichtet wurden, entfallen die Punkte a) und b), wenn sie Bestandteil des Errichtungsauftrages waren.

 

Bestehen Ihrerseits Fragen zu den Vertragsunterlagen, stehen wir Ihnen gerne unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

 

Kontaktdaten

Vertragsmanagement

Tel. 0271 70 95-260

vertrag@effexx.com

 

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